Autofahrer aufgepasst!

Ab 1. April 2004 gilt:

Es ist eine Warnweste (Signaljacke) im Fahrzeug mitzuführen (für den Fall einer Panne auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand). Sie sollte das Prüfzeichen EN 471 tragen. Es droht sonst ein Bußgeld von 33,60 Euro. Das deutsche Kfz-Handwerk vespricht, dass man in Kfz-Zubebörläden diese Westen kaufen kann. Außerdem gibt es sie in ADAC-Geschäftsstellen.

Nach mehreren Änderungen der Straßenverkehrsregeln gilt außerdem:

- Auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Es kann sonst ein Bußgeld von 32 Euro fällig werden.

- Für Motorräder und Roller mit mehr als 50 ccm gilt die Abblendlicht-Vorsschrift auf allen Straßen.

- Die Promillegrenze ist auf 0,5 Prozent herabgesetzt. Bei Verstößen können 20 bis 25 Tage Hausarrest oder 774 bis 2.582 Euro Strafgeld verhängt werden. Zusätzlich Führerscheinentzug zwischen zwei Wochen und drei Monaten.

- Mobiltelefone dürfen nur noch mit Freisprechanlage oder Headset vom Fahrer benutzt werden. Bußgeld: 32 Euro. Soll aber weiter heraufgesetzt werden.

- Wettrennen auf öffentlichen Straßen werden scharf geahndet: 500 bis 5000 Euro Strafe, bis zu acht Monaten Haft, zwei bis sechs Monate Führerscheinentzug.

- Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen muss die Polizei nicht mehr den Fahrer anhalten sondern kann Bußgeldbescheide zustellen. Im Ausland erfolgt dies über die Amtshilfe.

- Wer im Winter auf Straßen, auf denen Schneeketten vorgeschrieben sind, ohne diese angetroffen wird, zahlt 70 Euro.

Für italienische Führerschein-Inhaber gilt ein Bonuspunkte-System (ein 20 Punkte-Guthaben, das bei jedem Verkehrsverstoß schmilzt). Da dies bei Ausländern nicht greift, kann die Polizei stattdessen das Fahrzeug beschlagnahmen.

Seit 1. Juli 2003 gilt außerdem:

- Auf Autobahnen mit drei Fahrstreifen (plus Standstreifen) kann eine Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h erlaubt werden, wenn es Verkehrslage und Wetter zulassen. Bisher sind allerdings keine Autobahnstrecken bekannt, auf denen Tempo 150 erlaubt ist. Ansonsten gilt 130 km/h und bei Regen 110 km/h (auf Schnellstraßen: 90 km/h). Die Polizei ist mit zahlreichen unauffälligen "Autovelox"-Geräten ausgestattet.

Allgemein gilt: Die Zeiten, als man es in Italien mit Verkehrsündern nicht so genau nahm, sind vorbei. Es finden, meist in nächtlichen Razzien, flächendeckende Kontrollen statt. Dabei wird im Zweifelsfall nicht nur ein Alkoholtest (0,5 Promille!) vorgenommen, sondern auch ein Drogentest (Urinprobe). Bei Verstößen wird er Führerscheinschein eingezogen. Schon bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 5 km/h muss man mit 35 bis 130 Euro Bußgeld rechnen, bei mehr als 40 km/h erfolgt neben einer sofort fälligen Strafe von mindestens 300 Euro der Entzug des Führerscheins. Wer mit Tempo 200 auf der Autobahn rast, muss 1000 Euro bezahlen; das Auto wird sichergestellt. Teuer wird es auch, wenn der Sicherheitsgurt nicht angelegt ist.

Der ADAC warnt, unmittelbar vor Autobahnmautstellen noch einmal die Spur zu wechseln oder zurückzusetzen. Es sind mehrere Fälle bekannt, in denen Deutsche nicht nur hohe Strafen zahlen mussten, sondern auch ihr Fahrzeug für ein Vierteljahr konfisziert wurde. Wenn man in die falsche Spur gefahren ist (Viacard- oder Telepass-Spur) lieber Hilfe-Knopf drücken. Wer auf der Telepass-Spur einfach durchfährt, wird gefilmt und hat mit einem Strafverfahren zu rechnen.

Besonders harte Polizeistrafen werden auch von Fällen berichtet, in denen eine Doppellinie überfahren wurde.

Vorsicht im Alpentransit! Österreich und die Schweiz haben in letzter Zeit eine Reihe unauffälliger Radaranlagen fest installiert. Besondere Vorsicht ist im Bereich Luzern und auf der Brennerautobahn (Talabfahrt Mautstelle-Innsbruck sowie Kufstein-Innsbruck) angeraten.


Nur noch mit dem Tierpass ins Ausland
 
Ab Juli 2004 müssen alle Hunde, Katzen und Frettchen auf Auslandsreisen innerhalb der Europäischen Union einen EU-einheitlichen Tierpass mit sich führen. Darin wird amtlich attestiert, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist. Über das einheitliche Muster dieses Dokumentes hat die Europäische Kommission heute ihre Entscheidung getroffen. Der standardisierte Ausweis erleichtert das Mitführen von Haustieren bei der Einreise, weil dadurch die unterschiedlichen Bescheinigungen entfallen, die die einzelnen Mitgliedstaaten bislang fordern.

Der neue Pass ist künftig die einzige Bedingung, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie innerhalb der Europäischen Union reisen. Für Irland, Schweden und Großbritannien gelten jedoch in den nächsten fünf Jahren noch Zusatzregeln.

Außer dem Tollwut-Nachweis kann der Ausweis auch Angaben über sonstige Impfungen und nähere Einzelheiten zur veterinärmedizinischen „Vorgeschichte“ des Tieres enthalten. Das wiederum erleichtert es Tierärzten, sich auf einen Blick ein genaues Bild vom Gesundheitszustand des Tieres zu machen.

Das Format des neuen Heimtierpasses beträgt 100 x 152 Millimeter. Ausgestellt wird der Pass in Englisch und der jeweiligen Amtssprache des ausstellenden Mitgliedstaates. Der Einband ist blau und wird mit dem gelben Sternenkranz des Europa-Emblems versehen. Aufgedruckt sind die Worte „Europäische Union“ sowie der Name des entsprechenden Mitgliedstaates. Darunter steht die Ausweisnummer, die aus dem ISO-Code des Mitgliedslandes und einer individuellen Kennnummer besteht. Dazu dient die Mikrochip- oder die Tätowierungsnummer des Tieres.


Bahnreisen

RailPlus für BahnCard-Inhaber: Gegen Aufpreis gilt die BahnCard auch in Italien inkl. Österreich/Schweiz usw., allerdings nur im grenzüberschreitenden Verkehr. Die Ermäßigung auf der außerdeutschen Strecke beträgt 25 Prozent.

Zuschläge: Seit2000 gibt es keine Zuschläge mehr für die Benutzung von Intercity- und Eurocityzügen. Stattdessen werden für diese Züge wie schon bisher für Eurostar-Hochgeschwindigkeitszüge Pauschaltarife erhoben.

Raucher: In allen Zügen des Nahverkehrs gilt jetzt generelles Rauchverbot.

Online-Reservierung: Fahrkarten innerhalb Italiens können über die Website der Staatsbahnen auch online bestellt und mit Kreditkarte bezahlt werden. Dazu muss man sich neuerdings als Online-Benutzer zunächst registrieren. Der Service steht im Augenblick nur in italienischer und englischer Sprache zur Verfügung. Die deutsche Sprachversion wird offenbar überarbeitet.


Haustiere

Aufgrund von E-Mail-Anfragen von Besuchern dieser Seiten ein Hinweis für Hundebesitzer:

In den meisten Restaurants und in vielen Hotels sind Hunde unerwünscht. Und zwar vielerorts aufgrund von Erlassen der kommunalen Behörden. Bei kleineren Hunden wird schon einmal ein Auge zugedrückt. (Hinweis: Der rote Michelin-Führer weist mit einem durchgestrichenen Hundekopf als Symbol darauf hin, wenn Hunde nicht zugelassen sind.)

Bei dieser Gelegenheit auch der Hinweis, dass es in Italien eine ähnliche Debatte über "Kampfhunde" gibt wie in Deutschland. Vielerorts gibt es Verbote und Einschränkungen.


Rauchverbot verschärft

>>>Samstag 21. Dezember 2002, 22:44 Uhr
Rauchverbot an öffentlichen Orten in Italien

Rom (AP) Der italienische Senat hat am Samstag das Rauchverbot an den meisten öffentlichen Orten in Italien gebilligt. Bei Missachtung droht eine Buße von bis zu 2.000 Euro. Das Gesetz war am 11. Dezember von der Abgeordnetenkammer verabschiedet worden. Es sieht vor, dass zum Beispiel Bar- und Restaurantbesitzer Nichtraucherzonen einrichten müssen, wenn sie das Rauchen in ihren Räumlichkeiten überhaupt erlauben wollen. Das Gesetz tritt in einem Jahr in Kraft. Wer in einer Nichtraucherzone raucht, muss mit einer Strafe von 25 bis 250 Euro rechnen, ist eine Schwangere oder ein Kind unter zwölf Jahren zugegen, kann die Strafe verdoppelt werden.

>>>Sonntag 22. Dezember 2002, 12:16 Uhr
In Italien wird an vielen Orten das Rauchen verboten

Rom (dpa) - Nach jahrelanger Debatte hat Italien jetzt dem Rauchen endgültig den Kampf angesagt. Nach einem neuen Gesetz, dem nun der Senat zustimmte, darf in Büros, Restaurants und selbst in Gefängnissen grundsätzlich nicht mehr geraucht werden. Das ist künftig nur noch in Raucherzonen erlaubt. Während Italien im Ausland noch immer das Image eines "Landes der ungehemmten Raucher" anhaftet, brachten Umfragen ein erstaunliches Ergebnis: 88 Prozent der Italiener stimmen dem neuen Gesetz zu.


Nacktbaden nicht immer verboten

Für Nudisten ist Italien nach wie vor ein problematisches Reiseland. Es gibt nur vier zugelassene FKK-Strände. Immer wieder hagelt es Anzeigen, wenn Sonnenfreunde an öffentlichen Badestränden nackt baden. Das Ordnungsgeld beträgt 130 Euro. Der oberste Gerichtshof hat jetzt jedoch festgestellt, dass solche Anzeigen nur dann wirksam sind, wenn Nudisten sich exhibitionistisch verhalten, also ihre Geschlechtsteile zur Schau stellen. Unauffälliges Nacktbaden ist dagegen nicht strafbar.


Euro-Lira

(ab 1. März 2002 Euro alleiniges Zahlungsmittel):

1 Euro = 1936,27 Lire
1000 Lire = 0,5164 Euro